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§ 1
Name und Sitz der Vereinigung

Die Vereinigung führt den Namen "Zarnewanzer Karnevalklub" e.V. Der Sitz ist Zarnewanz. Die Vereinigung ist Rechtsnachfolger des ehemaligen Karnevalklubs und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2
Charakter und Ziel des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Das Ziel des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums, speziell des Karnevals.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Gestaltung von Karnevalsessionen und ständiger Kontaktpflege zu anderen Vereinen mit gleicher Zielstellung.
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemaße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3
Mitgliedschaft

Jeder Interessierte unabhängig vom Alter kann Mitglied oder Fördermitglied des Vereins werden.
Die Mitglieder haben das Recht der demokratischen Mitwirkung am Vereinsleben. Die Mitglieder haben die Pflicht der Beitragszahlung und Einhaltung der Vereinsdisziplin.
Der monatliche Beitrag (Mindestbeitrag) beträgt 0,50 €. Er kann auch für das Kalenderjahr entrichtet werden.
Finanzielle Entschädigungen werden vom Verein nicht gezahlt.
Die Mitglieder haben das Recht auf Freikarten bei öffentlichen Veranstaltungen über den Umfang entscheidet der Vorstand.
Der Ein- bzw. Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung

§ 4
Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt einmal jahrlich zur Entgegennahme des Berichtes und der Entlastung des Vorstandes zusammen. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, Beschlüsse zu fassen, Beschlüsse des Vorstandes aufzuheben, die Vorstandsmitglieder und die Revisionskommission zu wählen und abzuwählen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung durch den Vorstand einberufen. Der Versammlungsablauf sowie Beschlussfassungen werden schriftlich protokolliert.

§ 5
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten einem Stellvertreter und dem Finanzminister.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung einzeln in die Funktion gewählt und abgewählt.
Der Vorstand ist einmal jährlich gegenüber der Mitgliedschaft rechenschaftspflichtig.

§ 6
Revisionskommission

Die Revisionskommission setzt sich aus zwei Vereinsmitgliedern zusammen die nicht dem Vorstand angehören und kontrolliert die finanzielle Tätigkeit des Vereins und Vorstands.

§ 7
Eigentum

Der Verein kann Eigentum bilden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Zamewanz, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 8
Vertretung und Haftung

Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vermögen.

§ 9
Beendigung der Vereinstätigkeit

Der Verein kann sich durch Beschluss mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder auflösen.

Die Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung des Vereins am 18.04.2010 beschlossen.